Termine für die Gemeinschaftsarbeit 2026 sind Online
GBV Kultur von 1950 e.V. - 730 -

Termine
Termine des Gartenbauverein Kultur von 1950 e.V. für das Gartenjahr 2026
Sprechstunden nur in der Saison am 1. Freitag im Monat von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr:
10. April / 08. Mai verschoben wegen 1.Mai / 05. Juni / 03. Juli / 21. August, ende Sommerferien / 04 September / 02 Oktober / 30.10 Oktober. Wegen den Sommerferien vom 9. Juli 2026 bis zum
19. August 2026 in Hamburg findet keine Sprechstunde statt.
Wasseranstellen / abstellen:
28. März Wasseranstellen ab 10 Uhr, bei Frost später. Siehe Infoschaukästen.
31. Oktober ab 10:00 Uhr Wasserabstellen bei Frost früher. Siehe Infoschaukästen.
Bitte stelle sicher, dass die Pforte offen ist und Du oder ein Beauftragter anwesend ist. Dies hilft uns, eventuelle Unklarheiten bezüglich des Wasseranschlusses oder der Zählerstände zu klären.
Veranstaltungen:
Vereinshausöffnungen für unsere Mitglieder voraussichtlich 2x im Monat auf einem Freitag.
Info siehe Schaukasten.
Gemeinschaftsarbeit 1:
2,5 Stunden in der Zeit vom April – Mai und
2,5 Stunden in der Zeit vom September – Oktober.
Reinigung der Gräben vorne und hinten entlang seiner eigenen Parzelle.
Gemeinschaftsarbeit 2:
5 Stunden Jeweils von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Gartengeräte sind mitzubringen. Nach geleisteter Gemeinschaftsarbeit bitte die Unterschrift für die geleisteten Stunden nicht vergessen. Nachhinein können die Stunden nicht gutgeschrieben werden. Während der Sommerferien in Hamburg findet keine Gemeinschaftsarbeit statt. Diese Pause dauert vom 9. Juli 2026 bis zum 19. August 2026.
11.04.2026 Kol. 1 Parzelle 02 – 20 und Parzelle 193 - 199
02.05.2026 Kol. 2 Parzelle 22 – 41
30.05.2026 Kol. 3 Parzelle 65 – 99
13.06.2026 Kol. 5 Parzelle 178 – 205
04.07.2026 Kol. 6 Parzelle 2B, 3B, 4B, 5B, 6B, 7B, 8B, 9B, 10B, 11B, 12B, 13B, 14B
22.08.2026 Kol. 5 Parzelle 160 – 177
05.09.2026 Kol. 3 Parzelle 100 – 126
26.09.2026 Kol. 4 Parzelle 127 – 155
24.10.2026 Kol. 2 Parzelle 42 – 64
Satzung §4 "Rechte und Pflichten der Mitglieder" (3) (a)
Nach Maßgabe dieser Satzung sind die ordentlichen Mitglieder auf Anordnung des Vorstandes zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet.
Nach Abschluss des Arbeitsdienstes ist eine Unterschrift zur Bestätigung der erbrachten Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Eine Nachmeldung der geleisteten Stunden ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Arbeitsdienst ist auch für Nichtmitglieder gestattet. In diesem Fall besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Der Verein lehnt jegliche Haftung ab. Eine Terminverlegung ist nach Absprache mit dem 2. Vorsitzenden oder Obmann möglich. Es ist ausschließlich in arbeitsgerechter Kleidung und mit Schutzhandschuhen zu arbeiten. Die Mitnahme von Arbeitsgeräten wie Schubkarre, Harke und Spaten ist erforderlich.
Der Vorstand
Um Porto zu sparen und der Umwelt etwas Gutes zu tun, drucken wir die Terminliste, das Begleitschreiben, die Einladung zur Mitgliederversammlung 2026, den Antrag zur Mitgliederversammlung 2026 und die Jahresrechnung 2026 ab sofort zweiseitig.


© R.Rieper